Episode 35: Unterschied zwischen den Versionen

Aus GMP & TEA Free
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ {{DISPLAYTITLE:Episode 35: Personalhygiene ist keine heikle Sache!}} <html> <div class='clearfix' id='video_container'> <video id="video" poster="../media/Episode35-Personalhygiene-Titelbild.png" style="max-width:100%;max-height:400px;" controlsList="nodownload" controls data-kapitelmarken="1"> <source src="../media/GMP & TEA Episode 35_2023.mp4" type="video/mp4"> <track kind="subtitles" src="../media/Episode_35_UT.vtt" srclang="de…“)
 
Zeile 8: Zeile 8:
<html>
<html>
   <div class='clearfix' id='video_container'>
   <div class='clearfix' id='video_container'>
     <video id="video" poster="../media/Episode35-Personalhygiene-Titelbild.png" style="max-width:100%;max-height:400px;" controlsList="nodownload" controls data-kapitelmarken="1">
     <video id="video" poster="../media/Episode35-Personalhygiene-Titelbild-Trailer.png" style="max-width:100%;max-height:400px;" controlsList="nodownload" controls data-kapitelmarken="1">
       <source src="../media/GMP & TEA Episode 35_2023.mp4" type="video/mp4">
       <source src="../media/Episode35-Demo.mp4" type="video/mp4">
      <track kind="subtitles" src="../media/Episode_35_UT.vtt" srclang="de" label="DE">
      <track kind="chapters" label="Kapitel" src="../media/GMP_Episode_35_Kapitel.vtt" srclang="de" default>
     </video>
     </video>
   </div>
   </div>

Version vom 29. Juni 2023, 15:37 Uhr





Icon-Download.png Hier können Sie die Folien dieser Episode herunterladen.
Icon-bonus.png Möchten Sie sich tiefergehend mit den Anforderungen an die Personalhygiene beschäftigen? Nutzen Sie die Chance und lesen Sie jetzt exklusiv das komplette Kapitel im GMP-BERATER.

<terminiert logik='ge' zeit='6.8.2023 00:00:00' alt='Das Angebot ist gültig bis einschließlich 6.8.2023 und ist für Sie kostenlos.'>Das Angebot ist gültig bis einschließlich 6.8.2023 und ist für Sie kostenlos. (Angebot abgelaufen).</terminiert>


Herzlich willkommen bei unserer 35. Episode GMP & TEA. Eine lange Einleitung erübrigt sich heute. Sie sehen es an meiner Kleidung; es geht um Personalhygiene. Und der Titel lautet: "Personalhygiene ist keine heikle Sache!"


Besonders modisch sind Reinraumanzüge meist nicht. Sie nehmen aber in der Personalhygiene eine ganz besondere Rolle ein. Schauen Sie sich die Kleidung bitte einmal genauer an. Fällt Ihnen etwas auf? Denn auf das besondere dieses Anzugs kommen wir später noch zu sprechen!


So eine Schutzkleidung haben Sie sicher alle schon einmal gesehen und viele auch schon einmal getragen. Falls Sie bisher noch nicht die Gelegenheit dazu hatten, empfehle ich Ihnen eine solche einmal selbst anzulegen – die Erfahrung lohnt sich. Diejenigen unter Ihnen, die selbst den ganzen Tag in der Herstellung oder gar in einem Reinraum arbeiten, wissen bestimmt, wovon ich rede.


Deshalb werde ich mich jetzt für den Rest der Episode auch wieder umziehen. Und natürlich auch, weil ich sicher nicht als derjenige GMP-Experte in Erinnerung bleiben will, der in Schutzkleidung, die man eigentlich ausschließlich im Herstellungsbetrieb trägt, eine Tasse Tee oder Kaffee in der Hand hält. Und das, wissen wir ja alle, ist in der Herstellung verboten!


Das Umziehen geschieht in meinem Fall recht flott, ganz ohne Schleusen, Waschen und Desinfizieren. Schließlich geht es in unserem Verlag zwar ordentlich, aber natürlich keineswegs keimfrei zu.

Vielleicht denken Sie sich gerade: Wenn das doch immer so schnell gehen würde!


Haben Sie sich auch eine Tasse Tee oder Kaffee gemacht? Mein Name ist Thomas Peither, und ich will Ihnen heute wieder einen Impuls für Ihre GMP-Compliance geben. Wie gewohnt möchte ich mich an dieser Stelle für Ihre Anregungen und Kritik zu unserem Webcast bedanken. Glauben Sie mir, das ist für uns alles andere als Routine, sondern ein ehrliches Anliegen. Ihre Reaktionen auf unsere Produkte wie zum Beispiel GMP & TEA sind für uns immens wichtig. Schreiben Sie uns bitte weiterhin unter [GMPandTEA@gmp-verlag.de].

Wir beantworten jede E-Mail – versprochen.


Kommen wir nun zu unserem heutigen Thema: eines, das, wie ich finde, alles andere als heikel ist. Folgende Fragen werden wir mit Blick auf die Personalhygiene beantworten:

  • Wozu dienen Hygieneprogramme?
  • Worauf ist bei Personaluntersuchungen und bei der Bekleidung zu achten?
  • Und welche Verhaltensregeln gelten für Personal, welche für Besucherinnen und Besucher?


„Unbeschadet des Hygieneplans nach Absatz 1 müssen schriftliche oder elektronische Hygieneprogramme vorhanden sein, die den durchzuführenden Tätigkeiten angepasst sind. Sie sollen insbesondere Vorschriften zur Gesundheit, über hygienisches Verhalten und zur Schutzkleidung des Personals enthalten.”

So heißt es konkret in der AMWHV, deren Anforderungen zu Hygieneprogrammen sich aus der EU-Richtlinie 2017/1572 ableiten.


Gleiche oder ähnliche Forderungen enthält auch der EU-GMP-Leitfaden und der 21 CFR 211.


Das heißt für uns: So, wie für Räume Hygienepläne erwartet werden, müssen auch für das Personal detaillierte Hygieneprogramme aufgestellt werden. Die Geschäftsleitung muss diese aktiv unterstützen, die notwendigen Ressourcen für die Schulungen bereitstellen und die Rahmenbedingungen für ein hygienisches Verhalten im Betrieb schaffen.


Hygieneprogramme dienen sowohl dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor Risiken durch die Produktion als auch dem Schutz der hergestellten Produkte vor Kontaminationen durch die Beschäftigten. Beide Aspekte sind gleich wichtig. Produkt und Mitarbeitende – das eine muss vor dem anderen geschützt werden und umgekehrt.


Auch wenn die AMWHV (also die Arzneimittel- und Wirkstoff-Herstellungsverordnung) primär Personaluntersuchungen, Bekleidung und das Verhalten am Arbeitsplatz anspricht, sollte ein Hygieneprogramm alle erforderlichen Maßnahmen enthalten, die die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und verbessern und Krankheiten verhüten und bekämpfen. Art und Umfang der Programme hängen davon ab, welche Tätigkeiten in welcher Umgebung durchgeführt werden, das heißt: die Anforderungen korrespondieren mit der Kritikalität der Herstellungsprozesse.


Es wird für Betriebe mit unterschiedlichen Produktkategorien daher risikoabhängige und bereichsbezogene Abstufungen im Hygieneprogramm geben müssen, je nachdem, was hergestellt wird, ob es sich zum Beispiel um über die Haut, oral oder parenteral zu verabreichende Medikamente handelt.


Jeder Mitarbeitende muss wissen, welche Gefahren mangelhafte Hygiene für die Produkte beinhalten und wie er diese Gefährdung durch sein eigenes Verhalten reduzieren kann. Das Gleiche gilt auch für Besucherinnen und Besucher oder externe Dienstleistende, die Produktionsbereiche betreten.

Worauf ist bei Personaluntersuchungen nun konkret zu achten?


Im EU-GMP-Leitfaden ist das so formuliert:

„Jeder Mitarbeiter sollte bei der Einstellung ärztlich untersucht werden. Der Hersteller muss dafür sorgen, dass Anweisungen vorhanden sind, mit denen sichergestellt wird, dass ihm Änderungen des Gesundheitszustandes des Personals, die von Bedeutung für die Produktqualität sein könnten, gemeldet werden. Nach der Einstellungsuntersuchung sollten, wenn aus betrieblichen oder aus Gründen der persönlichen Gesundheit nötig, Folgeuntersuchungen durchgeführt werden.”


Das heißt im Klartext: Ausnahmslos alle, die im GMP-Bereich tätig sind, müssen bei der Einstellung ärztlich untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie für die ihnen übertragenen Aufgaben aus medizinischer Sicht geeignet sind.

Wer diese Untersuchung vornimmt, ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis sind es aber meist Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Große Firmen haben in der Regel eigene, fest angestellte Medizinerinnen und Mediziner. Kleinere Unternehmen greifen dagegen oft auf externe Kräfte zurück.


Mitarbeitende können eine solche Einstellungsuntersuchung nicht verweigern, weil Arbeitgeber nur so ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Bestehen aber begründete Vorbehalte gegen eine bestimmte Betriebsärztin oder einen bestimmten Betriebsarzt, können Arbeitgeber in Einvernehmen mit den Arbeitnehmenden aber zum Beispiel andere geeignete Fachkräfte auswählen.


In diesem Zusammenhang vielleicht noch ein Hinweis, der gar nicht oft genug benannt werden kann. Im beruflichen wie im privaten Umfeld gilt: Die Ärzteschaft unterliegt der Schweigepflicht, das heißt, sie darf Diagnosen und andere Befunddetails nicht an Dritte weitergeben. Der Arbeitgeber erfährt lediglich das Ergebnis der Untersuchung, das heißt: „geeignet“ oder „nicht geeignet“.


Es gibt drei verschiedene Typen der Gesundheitsüberwachung:


Die eben genannte Erstuntersuchung erfolgt vor der Aufnahme von Tätigkeiten in Risikobereichen, also im Rahmen der Einstellung oder bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb eines Betriebes. Ziel ist es, zum einen die generelle Eignung für die Tätigkeit festzustellen, zum anderen, latente, chronische oder akute Risikoerkrankungen auszuschließen. Fragebögen, in denen die bisherige Krankengeschichte abgefragt wird, tun hier gute Dienste.


Neben dieser Eignungsüberprüfung für GMP-relevante Aufgaben gibt es natürlich weitere Untersuchungen, die aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Personal resultieren und die Arbeitssicherheit gewährleisten. Dazu zählen etwa arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Tätigkeiten mit Fremdverantwortung, etwa bei Staplerfahrern, oder für den Umgang mit Gefahrstoffen.


Man unterscheidet zwischen der verbindlichen Pflichtvorsorge und freiwilliger Angebots- bzw. Wunschvorsorge, die insbesondere in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Gefahrstoffverordnung und in Unfallverhütungsvorschriften geregelt werden. Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf man niemanden an einem Arbeitsplatz beschäftigen, wenn dieser z. B. durch Gefahrstoffe einschlägig belastet ist.


Diese anfänglichen Untersuchungen schaffen die ersten Voraussetzungen. Abgeschlossen sind die Personaluntersuchungen aber damit keineswegs. Denn – wir wissen es nur allzu gut – ein Gesundheitszustand kann sich ändern und muss deshalb, z. B. mit Hilfe von Fragebögen, periodisch überwacht werden.


Neben diesen geplanten können auch ereignisbezogene Untersuchungen erforderlich sein, etwa nach Erkrankungen, die Tätigkeiten im Risikobereich nicht zugelassen haben, oder auch im Zusammenhang mit Reisen. Hier ist ein hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwortung und Ehrlichkeit der betroffenen Personen gefragt, und man sollte in diesem Zusammenhang unbedingt noch einmal darauf hinweisen, dass der vertrauliche Umgang mit Informationen jederzeit vollumfänglich gewährleistet ist.


In sensiblen Bereichen sollte das Melden von Infektionserkrankungen verpflichtend sein. Schließlich können sie die Produktqualität gefährden und zu Ansteckungen in der Belegschaft führen. Niemand, der an einer ansteckenden Krankheit leidet oder offene Verletzungen an unbedeckten Stellen aufweist, sollte in der Arzneimittelherstellung arbeiten. Nach Reisen in infektionsgefährdete Gebiete, bei Fieber, Durchfall oder Hautkrankheiten können daher je nach Arbeitsplatz, Alter und Gesundheitszustand des oder der Beschäftigten ärztliche Untersuchungen erforderlich sein.


Fassen wir noch einmal kurz zusammen:


Für die ärztliche Gesundheitsüberwachung sollten vor allem Verantwortlichkeiten und Art und Umfang der Untersuchungen festgeschrieben werden.


Außerdem die Anforderungen und Ausschlusskriterien für spezielle Bereiche, wie etwa für

  • Laborparameter,
  • Seh-/Hörtests oder Körperfunktionen,
  • arbeitsplatzbezogene Gesundheitsunterweisungen,
  • Meldeverfahren bei Infektionskrankheiten,
  • Maßnahmen bei akuten Gesundheitsproblemen oder Verletzungen, und last but not least
  • die betriebsärztliche Dokumentation der Gesundheitsüberwachung.


Zum Thema Bekleidung schreibt der EU-GMP-Leitfaden folgendes vor: „Jede Person, die die Herstellungsbereiche betritt, sollte eine den jeweils auszuführenden Arbeiten angepasste Schutzkleidung tragen.“ Und etwas weiter hinten heißt es: „Der direkte Kontakt zwischen den Händen eines Beschäftigten und dem offenen Produkt sollte ebenso vermieden werden wie der direkte Kontakt mit irgendeinem Ausrüstungsteil, das mit den Produkten in Berührung kommt.“


Personen im Herstellungsbereich müssen also Schutzkleidung tragen. Abhängig von der individuellen Tätigkeit werden verschiedene Typen von Schutzkleidung benötigt. Dazu gehören neben der vorgeschriebenen Bereichskleidung auch Kopfhauben, Armstulpen, Gamaschen, Masken, Gesichtsschilde, Schutzbrillen und Handschuhe.


Bei der Auswahl der richtigen Bekleidung sind natürlich in erster Linie die erforderliche Schutzwirkung (Dichtheit gegenüber Partikeln, Aerosolen, Keimen) und die Konformität mit spezifischen GMP-Vorschriften, Normen und firmeninternen Standards maßgeblich. Darüber hinaus sind auch die Bequemlichkeit, der Tragekomfort und das leichte An- und Ablegen der Bekleidung wichtig sowie die Zusammensetzung der Textilien, die mechanische und chemische Robustheit, geringe elektrostatische Aufladung oder die Wasch- und Sterilisierbarkeit.


Erinnern Sie sich an meine eingangs getragene Schutzkleidung? Ist Ihnen etwas daran aufgefallen? Falls nicht, ist das ein gutes Zeichen. Denn sie ist nicht nur optisch kaum von herkömmlichen Produkten zu unterscheiden, sondern trägt sich auch wie gewohnt und erfüllt selbstverständlich alle erforderlichen Spezifikationen, ist aber– und das ist das Besondere daran – aus recyceltem Fasermaterial gefertigt. Und hier weiche ich von unserer Regel, dass wir in diesem Webcast keine Werbung machen, einmal ausnahmsweise ab.


Sie sehen, dass der Reinraumanzug das CLEAN GREENCYCLE Logo von Dastex trägt. Es ist nämlich der erste und derzeit einzige Schutzanzug auf Basis einer Recyclingfaser. Er hat kürzlich nicht nur vom Fraunhofer-Institut IPA einen Preis erhalten, sondern passt auch zu meinem Herzensanliegen einer greenGMP-Welt. Ich finde es schade, dass diese ökologisch sinnvolle Alternative bisher so wenig Eingang in den Betriebsalltag gefunden hat.


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einmal- und mehrfach genutzten Bekleidungen. Einmalanzüge sind sinnvoll, wenn es sich um kurze Übergangszeiträume handelt oder die Bereiche nur kurz betreten werden müssen, z. B. durch zur Wartung, Kalibrierung, Installation oder etwa von Besucher*innen. In allen anderen Fällen empfehlen sich Mehrwegbekleidungen. Für Einmalartikel wie Overalls, Masken, Handschuhe, Hauben oder Überschuhe muss selbstverständlich auch die Entsorgung geregelt werden.


Noch ein letzter Punkt, bevor wir uns den Verhaltensregeln für Personal und betriebsfremden Personen zuwenden: Kapitel 7.11 des revidierten Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens erwartet für den Bereich der aseptischen Herstellung, dass die Bekleidung visuell auf Reinheit und Integrität überprüft wird. Solche Verfahren sind aber durchaus auch für nichtsterile Produktionsbereiche sinnvoll.


Die Art und Weise, wie Mitarbeitende sich in Räume ein- und ausschleusen, in der Produktion mit „offenen“ Produkten agieren, In-Prozess-Kontrollen durchführen, Materialien transportieren oder sich im Produktionsbereich bewegen, beeinflusst die Qualität von Arzneimitteln und die Sicherheit von Prozessen.


Daher sollten einige grundlegenden Verhaltensregeln in jeder GMP-Grundschulung vermittelt werden:

  • Im GMP-Bereich darf man nicht essen, trinken oder rauchen!
  • Das Tragen von Schmuck und Make-up ist verboten!
  • Auch offen getragene Piercings sind abzulegen.
  • Nahrung, Zigaretten, Schmuck und andere persönliche Gegenstände dürfen nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden.
  • Die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich ist zu begrenzen.
  • Wenn möglich, keine kritischen Handlungen wie Niesen, Husten, schnelle Bewegungen im Reinraum ausführen.
  • Der Übergang erfolgt nur über eine Schleuse, in der die Produktionskleidung gewechselt oder zumindest ausreichend abgedeckt wird.
  • Und Kleidung und Handschuhe sollten regelmäßig kontrolliert werden.


Sollten verschiedene Produkte in verschiedenen Räumen erreichbar sein oder bearbeitet werden, sind entsprechende Maßnahmen wie der Wechsel von Handschuhen festzulegen, um wechselseitige Verunreinigung auszuschließen.


Personalhygiene fängt zu Hause an. Ein hoher Standard an persönlicher Hygiene und Sauberkeit ist, auch laut EU-GMP-Leitfaden und 21 CFR 211.28, unerlässlich, da bestehende Hygienekonzepte auf definierten Durchschnittswerten von Keimzahlen basieren.

  • Sind etwa Fingernägel nicht gepflegt, steigt neben der Keimzahl zusätzlich die Gefahr der Beschädigung von Handschuhen oder Kleidung.
  • Auch die morgendliche Körperhygiene beeinflusst bereits vor Arbeitsbeginn die Ausgangsbedingungen für das Umkleideprozedere.
  • Scheuen Sie sich nicht, dieses Thema in Schulungen anzusprechen


Für jede Verfahrensanweisung muss im Sinne eines integrierten Risikomanagements geprüft werden, welche Einflüsse das Personalverhalten auf die erwarteten Ergebnisse hat, und es müssen entsprechende Gegenmaßnahmen festgelegt werden.


Klassische Beispiele für schulungsbedürftiges Personalverhalten sind:

  • das Ein- und Ausschleusen in Reinheitszonen inkl. dem hygienegerechten Umkleiden,
  • korrektes Händewaschen/Händedesinfizieren,
  • das Hantieren über offenen Behältnissen,
  • Wasch- und Reinigungsvorgänge bei Räumen und Anlagen,
  • der Gebrauch von persönlichen Einmalartikeln der Schutzkleidung,
  • die korrekte Entsorgung von Abfällen,
  • der Umgang mit Havarien und
  • das Verhalten bei akuten gesundheitlichen Problemen.


Noch ein paar Worte zum Thema Händewaschen:


Heutzutage weiß jeder, dass eine gründliche Händehygiene Infektionen vorbeugen kann. In den 1840er-Jahren kostete dieser Rat aber einen Arzt tatsächlich seine Karriere und löste einen medizinischen Skandal aus. Damals starben Mütter nach der Geburt oft am Kindbettfieber, selbst in modernsten medizinischen Einrichtungen wie dem Allgemeinen Krankenhaus in Wien. Der dort arbeitende Arzt Ignaz Semmelweis schrieb: „In diesem Monat starben dort sage und schreibe 36 von 208 Müttern, alle an Kindbettfieber. Ein Kind zur Welt zu bringen ist genauso gefährlich wie eine Lungenentzündung ersten Grades.“


In dem Krankenhaus gab es zwei getrennte Entbindungsstationen. Eine mit Ärzten, eine andere mit Hebammen. Weder die Position der Frauen während der Geburt oder die Scham vor einem männlichen Arzt noch die Angst vor Priestern, die die todkranken Patientinnen besuchten, schienen dafür verantwortlich, dass Mütter, die damals ausschließlich von Ärzten und Medizinstudenten betreut wurden, im Vergleich mehr als doppelt so oft starben als die, die von Hebammen betreut wurden.


Die Ursache war weit weniger abstrakt: So führten Studenten morgens im Rahmen ihrer Ausbildung Autopsien durch, bei denen die Ärzte sie beobachteten und ihnen teilweise assistierten. Im Anschluss gingen sie auf die Entbindungsstation, oft ohne ihre Hände vorher zu desinfizieren. Viele der Pathogene, mit denen sie während der Autopsie in Kontakt kamen, wurden deshalb mit auf die Geburtsstation verschleppt.


Semmelweis etablierte daraufhin neue Regeln. Anstatt sich nur mit normaler Seife zu waschen, mussten Ärzte und Studenten ihre Hände nun mit Chlorkalk desinfizieren, und siehe da: Die Mortalitätsrate fiel deutlich. Bei seinen Kollegen stieß Semmelweis allerdings mit dieser Maßnahme auf Entrüstung, und die nachfolgenden Jahre waren hart für ihn. Erst lange Zeit später fanden seine frühen Arbeiten Anerkennung und ebneten den Weg für Louis Pasteurs Entdeckungen im Bereich der Mikrobiologie.


Doch zurück zu der heutigen Pharmaherstellung. Vor jeder Tätigkeit im Produktionsbereich ist unabhängig von der Art der Fertigung eine Desinfektion der Hände bzw. der Handschuhe durchzuführen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. In jedem Fall (auch bei nicht-steriler Fertigung) nach Tätigkeiten mit erhöhtem Kontaminationsrisiko wie Toilettenbenutzung, Essen, Trinken oder Rauchen.


Sind die Handschuhe verunreinigt, sollten diese grundsätzlich gewechselt werden. Ausnahmen sind möglich bei Handschuhen, die aus Arbeitsschutzgründen getragen werden, beispielsweise bei Wartungsarbeiten mit Ölen. Dabei ist sorgfältig darauf zu achten, dass kein Transfer der Verunreinigung von den Händen über Oberflächen erfolgt, z. B. über Türschalter.


Und somit sind wir schon wieder bei den drei Tipps angelangt, die wir Ihnen heute mit auf den Weg geben wollen:

  1. Kontaminationsgefahren resultieren nicht nur aus persönlichem Fehlverhalten, sondern auch aus unzureichenden Organisationsvorkehrungen oder technischen Maßnahmen. Verlieren Sie diese also nicht aus den Augen.
  2. Gleichwohl wird es selten möglich sein, alle Hygienerisiken a priori und abschließend in einer Verfahrensanweisung abzubilden. Mitarbeitende müssen daher durch Schulungen in die Lage versetzt werden, die Risiken an ihrem Arbeitsplatz selbstständig zu erkennen und zu steuern.
  3. Geschultes Verhalten tatsächlich umzusetzen, setzt Einsicht in die Notwendigkeit, Qualitätsbewusstsein und Kooperationsbereitschaft voraus. Diese Philosophie muss im Unternehmen aktiv vorgelebt werden.


Und schon sind wir wieder bei der Vorschau auf die nächste Episode. Unser Arbeitstitel für die 36. Episode ist: "Nichts ist für die Ewigkeit: Stabilitätsstudien sind unabdingbar." Dann wollen wir uns mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Welche Zielsetzung haben Stabilitätsprüfungen?
  • Was ist bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Stabilitätsstudien zu beachten?
  • Welche Aussagen liefern Stabilitätsstudien?

Wie immer schließen wir auch unsere heutige Episode mit einem Zitat. Bei der Suche nach einer geeigneten Aussage bin ich immer wieder auf einen Namen gestoßen, den ich vorher zugegebenermaßen nicht kannte. Carl Ludwig Schleich, deutscher Frauenarzt und Erfinder der Lokalanästhesie, hat sich offensichtlich eingehend mit dem Thema Hygiene auseinandergesetzt und brachte es folgendermaßen auf den Punkt:


„Unsauberkeit ist die Visitenkarte der Gefahr.“


Dem ist nichts hinzufügen. Und damit bin ich schon wieder am Ende meiner Ausführungen und der heutigen Episode angelangt.


Es fängt mit dem Tragen von Mund-Nasenmasken an und hört beim minutiös festgelegten Umkleideprozedere auf. Hohe Hygienestandards und die damit verbundenen Vorschriften können ohne Zweifel lästig und ihre Vermittlung kann heikel sein. Das ist aber beileibe kein Grund, sie stiefmütterlich zu behandeln. Denn richtig heikel wird es garantiert dann, wenn sie nicht eingehalten werden.


Vielen Dank dass Sie heute bis zum Ende zugeschaut haben und dabei waren. Ich freue mich schon darauf, wenn Sie das nächste Mal wieder einschalten zu GMP & TEA.